Gesakon GmbH
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Anwendungsbereich / Geltung

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Nutzung der Inhalte

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Haftungsausschluß

Für Schäden, gleich woraus sie resultieren, haftet Gesakon nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Dies gilt entsprechend im Falle der Verletzung vor- oder nebenvertraglicher Pflichten. Auch die Haftung für einfach fahrlässiger Pflichtverletzung wird ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Ersatzansprüche sind auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit Leistungen nicht konzernangehörender Dritter in Anspruch genommen werden, haftet Gesakon nicht für deren qualitative oder quantitative Verfügbarkeit.

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Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Heidelberg. Ausschließlicher Gerichtsstand aller Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ist ebenfalls Heidelberg.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im übrigen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung gilt diejenige Bedingung als maßgeblich, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Unvollständigkeit der Nutzungsbedingungen.